Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung. Darin wird geregelt, welche Schritte Sie in einem Krankheitsfall oder nach einem Unfall wünschen und welche Sie ablehnen.
Ist der Patient nicht mehr in der Lage seinen freien Willen zu äußern und liegt zu diesem Zeitpunkt keine Patientenverfügung vor, so wird durch das Gericht eine gesetzliche Betreuung angeordnet. Diese Betreuung rekrutiert sich nicht zwangsläufig aus dem Familienkreis.
Für den Fall, dass Sie sich keiner lebensverlängernden medizinischen Maßnahmen unterziehen wollen, legt eine Patientenverfügung Ihre persönlichen Wünsche fest.
Sie können eine Patientenverfügung formlos verfassen. Wichtig ist, dass sie ein Datum und Ihre Unterschrift enthält. Es empfiehlt sich, das Dokument regelmäßig neu zu unterzeichnen, etwa in einem Abstand von zwei Jahren. Denken Sie dabei auch an das Datum.
Die Patientenverfügung sollte an einem Ort in Ihrer Wohnung aufbewahrt werden, der für Außenstehende gut zu finden ist.
Man sollte eine solche Verfügung gut bedenken. Wir beraten Sie umfassend über die Einzelheiten und Hintergründe.
Patientenverfügung (Bundesministerium der Justiz)