Wie verfasse ich ein rechtskräftiges Testament?
Jeder Mensch verfügt über das Recht, innerhalb eines vorgegebenen Rahmens Ort, Form und Ablauf seiner Beerdigung zu bestimmen. Dieser Wunsch muss schriftlich festgehalten werden, in der letztwilligen Verfügung, dem Testament. Der formal korrekt verfasste letzte Wille ist bindend für die Angehörigen. Liegt ein solches Testament nicht vor, entscheiden die nächsten Angehörigen über alle Belange, vorrangig ist dies der Ehepartner.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten des Verfassens eines Testaments. Zunächst einmal sollten Sie alle Vermögenswerte aufschreiben, möglicherweise möchten Sie ja mehrere Erben bedenken.
Notarielles Testament
Das notarielle Testament muss nicht handschriftlich verfasst werden. Der Notar wird Ihren letzten Willen aufsetzen und diesen dann in Verwahrung nehmen. Das notarielle Testament kostet eine Gebühr und kann jederzeit vom Verfasser geändert werden. So hat man jedoch als Erblasser die Gewissheit, dass alle Wünsche auch entsprechend umgesetzt werden. Den Erben sollte auf jeden Fall rechtzeitig das entsprechende Notariat bekannt gegeben werden, damit man im Falle des plötzlichen Ablebens weiß, wo Ihr Testament hinterlegt ist.
Handschriftliches Testament
Sie können Ihr Testament auch eigenhändig und handschriftlich verfassen. Wichtig dabei ist das Datum der Erstellung des Dokuments, denn nur so kann nachvollzogen werden, ob Sie zu diesem Zeitpunkt geistig in der Lage waren, Ihren eigenen, unbeeinflussten Willen niederzuschreiben. Außerdem könnten Sie mehrere Testamente verfasst haben, und ohne Datum ließe sich nicht zuordnen, welches das Letzte und somit maßgebliche war. Ebenfalls nicht vergessen dürfen Sie am Ende Ihre Unterschrift. Zur Sicherheit kann dieses Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung gegeben werden.